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Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV)
Nach der Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) ist die Abgabe nur an Personen über 18 Jahren erlaubt, die diese für den gewerblichen Wiederverkauf, die gewerbliche Nutzung oder Verwendung zu Forschungs-, wissenschaftlichen Lehr- und Ausbildungszwecken erwerben. Eine Abgabe, ist nur mit entsprechendem Nachweis möglich, bitte haben Sie Verständnis, dass wir die entsprechende Legitimation hierfür abfragen.
Eine Abgabe an Privatpersonen ist grundsätzlich nicht möglich.
Umgang mit Chemikalien und weitere Informationen
Unsere Borax-Kegel bestehen aus kompaktem, getrocknetem Flussmittel. Durch Zugabe von Wasser entsteht eine pastöse Masse, die sich ideal zum Löten von Edel- und Nichtedemetallen eignet. Die Anwendung ist präzise dosierbar und unterstützt eine saubere, zuverlässige Lötverbindung.
Beispielvideo hier.